Kinder-/Jugendsport

Schutz- und Hygienekonzept Jugendgästehaus TSV Bayer 04 Leverkusen in Große Ledder Wermelskirchen

Dieses Schutz- und Hygienekonzept basiert auf der Corona Schutzverordnung des Landes
NRW, der Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten
des Deutschen Tourismusverbandes sowie der Leitfaden zu SARS-CoV-2-
Arbeitssschutzstandards in Jugendherbergen.
Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen des Bundeslandes werden regelmäßig geprüft
und unsere Maßnahmen entsprechend angepasst.
Das Jugendgästehaus in Große Ledder ist in ein Selbstversorgerhaus mit 40 Betten (auf ein
gastronomisches Angebot wird zurzeit verzichtet). Es verfügt über 6 Schlafräume mit 2 bis
14 Betten, 5 Duschgelegenheiten, 4 Gruppenräume und eine Küche.
Die häufigsten Nutzergruppen sind Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen von
Sportvereinen sowie Privatpersonen, die das Haus für Feiern anmieten.
Zutritt- und Abstandsregeln
Der Zutritt für Personen ist untersagt, die keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen
Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland haben.
Der Zutritt zum Jugendgästehaus ist Gästen und Beschäftigten mit Symptomen einer
Atemwegsinfektion nicht erlaubt; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher
Abklärung möglich.
Von der Verantwortlichen Person einer Gruppe/Familie fordern wir bei der Anreise eine
schriftliche Bestätigung, dass keine der mitreisenden Personen respiratorische Symptome
aufweisen und kein direkter Kontakt zu einer Person mit dem Covid-19 Virus in den letzten
14 Tagen bestand (s. Formular im Anhang).
Ferner müssen im Vorfeld sämtliche Gäste erfasst werden, so dass eine Rückverfolgung
möglich ist (s. Formular im Anhang).
Der Aufenthalt nicht gemeldeter Gäste ist streng untersagt.
Bei Verdachtsfällen werden die betroffenen Personen dazu aufgefordert, sich umgehend an
einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
Sollte die Erkrankung bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung.
Der Abstand zwischen einzelnen Personen (Gästen/Personal) muss mindestens 1,5 Meter
betragen. Ist dies nicht möglich, so besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-
Maske.
Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, kann der Zutritt nicht
gewährt werden.
Hygienevorkehrungen
Die Beschäftigten werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
(inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von
Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen.
Die Gäste finden im Eingangsbereich einen Händedesinfektionsspender und einen Hinweis
auf die zu beachtenden Infektionsschutzreglungen. Ebenfalls werden die Gäste von dem
Personal und durch Aushänge im Empfangsraum auf diese Reglungen hingewiesen.
Die Belegung der Zimmer wird höchstens mit der halben Kapazität unter Einhaltung des
Mindestabstandes der Betten erfolgen. Ausnahmen können für Mitglieder einer Familie bzw.
eines Hausstandes und für feste Bezugsgruppen (s. Ferienfreizeiten) gemacht werden.
Gesellschaftsspiele, Tischtennisschläger, Bälle etc. sind aus dem Haus entfernt worden,
können aber ausgeliehen werden. Diese werden dann nach jedem Gästewechsel
ausreichend desinfiziert.
Unnötige Textilien und Gegenstände zur Dekoration wie z.B. Sofakissen, Tischläufer wurden
ebenfalls entfernt.
Das Gästebuch und die Informationsmappe zum Haus wurde entfernt.
Die Tische in den Gemeinschaftsräumen wurden auseinandergezogen, so dass der
Mindestabstand von 1, 5 Metern eingehalten werden kann.
Auf dem Außengelände wurden die Bänke ausreichend verteilt, so dass hier ebenfalls der
Mindestabstand gewährt werden kann.
Alle Räume werden ausreichend belüftet.
In den Sanitärräumen befinden sich Flüssigseife und Papierhandtücher, für ausreichende
Belüftung ist gesorgt, so dass in den Einzelduschen geduscht werden kann. Zusätzlich
wurden in den Waschräumen jeweils 2 Waschbecken gesperrt, so dass der Mindestabstand
eingehalten werden kann.
Familien und Gäste, die auch sonst in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in der Regel von
keinen Abstandsregeln betroffen. Diese Gäste dürfen auch bei uns wie gewohnt in
Gemeinschaftszimmern wohnen und gemeinsam ein Bad nutzen.
Zimmer ohne Sanitäreinrichtungen wird ein Sanitärbereich zur Alleinnutzung im
Gemeinschaftssanitätsbereich zugeordnet.
Die Zimmerreinigung erfolgt nach der Abreise.
Sowohl in den Zimmern wie in den Gemeinflächen werden die Kontaktflächen wie Stühle,
Tische mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt. Gebrauchte Textilien werden
nach jedem Gast gewechselt und werden bei 60 Grad Celsius gewaschen.
Das komplette Geschirr wird mit einem handelsüblichen Geschirrspülmittel bei mindestens
60 Grad Celsius in der Spülmaschine gereinigt.
Auf eine Weitervermietung des Hauses am gleichen Tag wird verzichtet.
Private Feiern
Private Feste mit herausragendem Anlass wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sind mit
höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die
Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Abstandsgebot und eine
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete
Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1
CoronaSchVo NRW sichergestellt sind.
Der Gastgeber ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen (Name, Vorname,
und Telefonnummer). Diese werden von uns für den Zeitraum von einem Monat beginnend
mit dem Tag der Veranstaltung von uns aufbewahrt und in Anschluss unter Beachtung der
DSGVO zu vernichtet. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Eine Bewirtung durch gewerbliche Anbieter darf für diese Veranstaltung nur unter den
Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.
Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion sind im Regelfall von der
Feier auszuschließen.
Der Gastgeber ist für die Einhaltung der Regeln im vollen Umfang verantwortlich.
Hygieneregeln (Händewaschen, Husten- und Nies-Etikette) sollten eingehalten werden.
Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nur getragen werden, wenn es im Einzelfall notwendig
ist.
Die Veranstaltungsräume sollten regelmäßig intensiv gelüftet werden, Veranstaltungen im
Freien sollten bevorzugt werden.
Die Einhaltung der vorangegangenen Regelungen durch alle Teilnehmenden muss zu jeder
Zeit gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt der
Veranstalter/Gastgeber.
Ferienfreizeiten
Teilnehmen dürfen nur Kinder und Jugendliche, bei denen sich die Erziehungsberechtigten
vorab mit der Beachtung der nachfolgenden Reglungen einverstanden erklärt haben.
Teilnehmer, die die Regeln nicht beachten, sind von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Erziehung berechtigen sowie die Kinder und Jugendlichen werden vor der Freizeit
umfassend über die zu beachtenden Infektionsschutzvorgaben informiert.
Teilnehmer sowie Betreuer, die vor Beginn der Freizeit Symptome einer Atemwegsinfektion
aufweisen, dürfen nicht teilnehmen.
Die Anreise erfolgt zwischen 8:00 und 10:00 Uhr und die Anmeldung findet nach Möglichkeit
draußen statt.
Neben Medikamenten, Krankenversicherungskarte und Impfausweis überprüfen die
Betreuer, dass jeder Teilnehmer ausreichend individuell gekennzeichnete Mund-Nasen-
Bedeckungen dabeihat.
Bei Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern werden feste Bezugsgruppen gebildet (Richtwert
ca. 20). Bei diesen festen Personengruppen muss der Mindestabstand nicht eingehalten
werden (§ 1 Absatz 2 Nr. 5 CoronaSchVo).
Das Programm wird so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den
teilnehmenden, die nicht zu einer Bezugsgruppe gehören, eingehalten werden kann.
Etappenweise wird das vorportionierte Essen an der Essensabgabe mit der Mund-Nasen-
Bedeckung abgeholt.
Getränke werden in Flaschen pro Tisch ausgegeben.
Das dreckige Geschirr wird von den Teilnehmern auf den Abräumwagen gestellt, der nach
Abschluss des Essens weggefahren und regelmäßig desinfiziert wird.
Sämtliche gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten werden regelmäßig
gereinigt.

Erstellt: 01.09.2020 in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Bergisch Gladbach

Telefon Ort E-Mail Navigation aufklappen Prev Next Häkchen Listenpunkt Navigation schließen Suche Uhrzeit Datum Zeitplan